Mitarbeitersparplans
Arbeitnehmersparzulage kann es sich um Mitarbeiter in die Ergebnisse des Unternehmens. Die gemeinsame Nutzung und Leistungslohnermittlung sind ergänzt, um das Äquivalent von "Prämien".
Teilnahme: verpflichtend, wenn der Belegschaft des Unternehmens ist in Höhe von mindestens 50 Mitarbeitern, hilft es, verteilen einige der Ergebnisse in Befreiung von den Sozialabgaben (mit Ausnahme von CSG und CRDS) und vom steuerbaren Einkommen abgezogen.
Der Anreiz: ist ein Modus des Vereins Personal zur finanziellen und wirtschaftlichen Ergebnisse des Unternehmens (Gewinn, Produktivität ...). Es wird gezahlt, wenn eine vorgegebene Ziel während der Übung erreicht wurde. Es generiert Einsparungen in der sozialen Sicherheit (mit Ausnahme von CSG und CRDS) und ist auch vom zu versteuernden Einkommen absetzbar.
Auszug aus der
betrieblichen Vermögensbildung.
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